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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Bezirk Heilbronn findest du hier .
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Einsatzkräfte die als Fahrzeugführer für Einsatzfahrzeugen über 7,5T vorgesehen sind
Aus den Einsatzgruppen:
Ausbildung nach FFeuerwFBerV BW 2 zum Führern einer Fahrzeugkombination Bestehend aus
Zugfahrzeug und Anhänger bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5t.
Die Ausbildung umfasst:
- 1 UE Theorieuntericht
- 1 UE Praxisuntericht Anhängerbetrieb
- mindestens 6 UE Praxisunterricht fahren
Die Ausbildung wird mit einer Prüfung durch einen externen Prüfer abgeschlossen.
die Prüfung umfässt:
- 60 Minuten Fahren mit dem Ablege folgender Übungen:
- Rückwärtsfahren und rangieren
- Fahren nach Rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt
- Rückwärtsfahrt in eine Parklücke (längs und quer)
- Rückwertsfahrt in Kombination um die Ecke nach links in
Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge in Kombination besthend aus Zugfahrzeug und Anhänger mit einerm zGG bis zu 7,5t.
beim Erfüllen Satzungsgemäßer Aufgaben im Sinne der DLRG.
Gültiger Führerschein
Geschlossenes Schuhwerk
Einsatzkleidung, Handschuhe der PSA
Fahrtermine werden Induviduell mit den Ausbildern und Teilnehmern abgestimmt.
Die Blaulichtunterweisung ist im Vorfeld abzulegen unter: DLRG Bayernakademie jährliche Sonder- und Wegerechtsunterweisung
Anmeldung ist nur mit Freigabe Code vorgesehen, bei intresse bitte an die Führungskraft der Gruppe wenden.
Es ist vorgesehen aus jeder Gruppe schnellsmöglich einen Teil auszubildem, der Rest wird dann im Anschluss nach Kapazität ausgebildet.
Wenn ein Lehrgang belegt ist, dann tragt Euch bitte auf der Warteliste an. Wenn sich genug Interessenten für einen weiteren Lehrgang melden, prüfen wir ob ein zusätzlicher Lehrgang angeboten werden kann.
Alle erhobenen Daten werden unter Berücksichtigung der Vorschriften der EU-Datenschutzgrundverordnung, sowie §§32-37 des Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutzverordnung des DLRG-Landesverbandes Württemberg e.V. behandelt.
Wir versichern, dass wir die Daten ausschließlich zur Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke und Aufgaben der DLRG sowie in der Mitgliederverwaltung verwenden.
Die DLRG-Ortsgruppen melden Mitgliederdaten an die übergeordneten Gliederungsebenen und übermitteln personenbezogene Daten an Dritte (z.B. Versicherer), soweit dies zum Leistungsbezug erforderlich ist.
Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Ein Widerruf der in der Beitrittserklärung enthaltenden Einwilligung gilt zugleich als Kündigung der Mitgliedschaft, andere Widerrufe als Verzicht auf die Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung.
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