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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Bezirk Heilbronn findest du hier .

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Teilnahmebedingungen für Lehrgänge des Bezirk Heilbronn

1. Anmeldung

DLRG Bezirk Heilbronn

Die Anmeldung ist eine verbindliche Zusage der Teilnahme für den angegebenen Lehrgang. Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet.
Die Anmeldung zu dem entsprechenden Lehrgang erfolgt ausschließlich über die Internetseite. Die Gliederungen erhalten eine Aufforderung zur Bestätigung der Anmeldung. Ist eine Gliederung mit der Anmeldung nicht einverstanden, hat sie die Möglichkeit die Anmeldung in ihrem Namen zu widerrufen.

2. Teilnahmevoraussetzungen

Die Teilnahme an einem Lehrgang ist an die Erfüllung der in der Lehrgangsbeschreibung (im Internet!) genannten Voraussetzungen gebunden. Die Nachweise darüber müssen zusammen mit der Anmeldung in Kopie vorgelegt werden, sofern diese nicht im DLRG Manager gepflegt sind.
Die Lehrgangsleitung bzw. die Dozenten dürfen sich die in der Lehrgangsausschreibung geforderten Voraussetzungen - wie zum Beispiel die Rettungsfähigkeit eines Teilnehmenden - stichprobenhaft demonstrieren lassen, sollte die Art und Weise der Übungsausführung bzw. der Übungsbeschreibung während des Lehrgangs erhebliche Zweifel an der ordnungsgemäßen Erfüllung Anlass geben. Sollte sich ein Teilnehmender einer Demonstration verweigern oder erfüllt ein Teilnehmender nicht die geforderten Übung, so sind die Lehrgangsleitung oder die Dozenten aus Haftungsgründen berechtigt, Teilnehmende von einzelnen Übungen oder dem gesamten Lehrgang auszuschließen, um Gefahr für Leib und Leben des Teilnehmenden abzuwenden. Nicht erfüllte Lehrgangsteile sind auf der Teilnahmebescheinigung von der Lehrgangsleitung zu streichen oder durch Zusätze kenntlich zu machen. In diesen Fällen erfolgt weder eine Erstattung der gesamten noch von Teilen der Lehrgangsgebühr. Dies trifft auch zu, sollte ein Teilnehmender auf Grund von gesundheitlichen Einschränkungen bestimmte Teile der Theorie oder der Praxis nicht absolvieren können. Soweit zur Erreichung einer bestimmten Qualifikation konkrete Inhalte bzw. Seminarumfänge vorgeschrieben sind, führen nicht wahrgenommene oder nicht erfüllte Lehrgangsteile zu einer Versagung von Lizenzen oder deren Verlängerung.

3. Teilnahmegebühr

Für Lehrgänge und Nachprüfungen wird eine Teilnahmegebühr erhoben. Die Teilnahmegebühr wird mit der Anmeldung fällig. Die Teilnahmegebühren für Nachprüfungen sind analog zu den bei Lehrgängen.
Die Rechnungslegung erfolgt gemäß der Angaben in der Seminarbeschreibung.

4. Zusage / Absage von Lehrgängen

Anmeldungen werden, sobald die Nachweise über die Erfüllung der Voraussetzungen vollständig vorliegen, im Rahmen der verfügbaren Plätze in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Mit Anmeldeschluss erhält jeder Teilnehmende eine Einladung mit weiteren organisatorischen Hinweisen. Überzählige Anmeldungen erhalten eine Absage mit dem Hinweis auf Aufnahme in eine Warteliste. Wird ein Lehrgangsplatz frei, werden die Plätze in der Reihenfolge der Warteliste vergeben.
Der DLRG Bezirk Heilbronn behält sich vor, Veranstaltungen auch kurzfristig abzusagen, wenn zu geringe Teilnehmerzahlen oder andere Umstände eine Durchführung nicht zulassen. In diesem Fall werden bereits bezahlte Gebühren zurück überwiesen.

5. Leistungen

Die angegebenen Gebühren beinhalten die in der Lehrgangsbeschreibung aufgeführten Leistungen. Reisekosten können keine übernommen werden. Entsprechende Anfragen sind an die Gliederung des Mitgliedes zu richten.

6. Rücktritt

Abmeldungen müssen grundsätzlich schriftlich vorgenommen werden. Bei Rücktritt von einem Lehrgang später als drei Wochen vor der Veranstaltung werden die vollen Teilnahmegebühren fällig.
Nach Vorlage eines ärztlichen Attestes können die Teilnahmegebühren erlassen werden.

7. Verhaltensbedingte Kündigung

Wenn Teilnehmende gegen Gesetze verstoßen, sich vertragswidrig verhalten oder grobes Fehlverhalten vorliegt (z.B. Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz, Alkoholmissbrauch etc.) hat die vom DLRG Bezirk Heilbronn eingesetzte Lehrgangsleitung die Möglichkeit diese vom Lehrgang auszuschließen. Dies gilt auch, wenn Teilnehmende das Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigen oder gegen Weisungen der Lehrgangsleitung verstoßen.
Bei minderjährigen Teilnehmenden ist die Lehrgangsleitung berechtigt, nach Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten, auf deren Kosten die vorzeitige Abreise vom Lehrgang zu veranlassen bzw. bei volljährigen Teilnehmenden den Vertrag zu kündigen. Eine Rückerstattung der Lehrgangsgebühren erfolgt nicht. Über die Lehrgangsgebühren hinausgehende Kosten gehen zulasten des Teilnehmenden.

8. Teilnahmebestätigung

Jeder Teilnehmende erhält nach Abschluss eines Lehrganges eine Teilnahmebestätigung.

9. Schlussbestimmungen

Detailierte Teilnahmebedingungen und Voraussetzungen sind im Internet beim jeweiligen Lehrgang zu entnehmen.
Andere Bestimmungen als die hier abgedruckten gelten nicht, es sei denn, diese wurden schriftlich vereinbart.
Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein oder werden, tritt an ihre Stelle diejenige wirksame Bestimmung, die der von den Parteien gewollten am nächsten kommt.

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