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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Bezirk Heilbronn findest du hier .

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Teilnahmebedingungen

Gültig ab 15.10.2026, vorherige Fassung siehe unten.

 

1. Anmeldung

Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG)
Landesverband Württemberg e.V.
Bezirk Heilbronn
Badstraße 110
74072 Heilbronn
(Fortfolgend als DLRG Bezirk Heilbronn oder Veranstalter bezeichnet)

Die Veranstaltungsverwaltung (Arbeitskreis Seminarverwaltung) ist per E-Mail unter ak.seminar@bez-heilbronn.dlrg.de und telefonisch unter +49 7131 / 3822902 erreichbar.

Die Anmeldung ist eine verbindliche Zusage der Teilnahme für die angegebene Veranstaltung. Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet. Die Anmeldung zu der entsprechenden Veranstaltung erfolgt ausschließlich über das Internet-Service-Center der DLRG (dlrg.net).

Ist bei der Anmeldung die Angabe einer DLRG-Mitgliedschaft erforderlich oder wird angegeben, dass eine Gliederung der DLRG Kosten trägt, müssen die jeweils angegebenen Gliederungen diese Angaben innerhalb von vierzehn Tagen, spätestens jedoch vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn bestätigen. 
Erfolgt die Anmeldung weniger als vier Wochen und vierundzwanzig Stunden vor dem Veranstaltungsbeginn, müssen die Bestätigungen innerhalb von vierundzwanzig Stunden erfolgen.

Gesundheitliche Bedarfe, Allergien oder Verpflegungsanforderungen können im Zuge der Anmeldung freiwillig im Freitextfeld „Frage an den Veranstalter“ angegeben werden, wobei kein Anspruch auf eine alternative Verpflegung besteht. Ohne rechtzeitige Mitteilung kann eine organisatorische Berücksichtigung vor Ort nicht garantiert werden. Mit der freiwilligen Angabe solcher Daten willigen Sie ausdrücklich ein, dass wir diese besonderen Kategorien personenbezogener Daten (gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO) ausschließlich für die organisatorische Vorbereitung und Durchführung dieser Veranstaltung verarbeiten. Eine Weitergabe an Dritte (z. B. Caterer) erfolgt ausschließlich in anonymisierter Form. Sämtliche Angaben werden nach dem Ende der Veranstaltung und dem Abschluss aller damit verbundenen Nachbereitungsarbeiten gelöscht. Diese Einwilligung kann jederzeit per E-Mail mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

 

2. Teilnahmevoraussetzungen

Die Teilnahme an einer Veranstaltung ist an die Erfüllung der in der Veranstaltungsbeschreibung genannten Voraussetzungen, einschließlich der frist- und formgerechten Vorlegung von Nachweisen, gebunden.

Die Nachweise darüber müssen bei der Anmeldung im DLRG Manager (mit gut lesbarem Scan, Foto, o.ä. des Nachweises) hinterlegt sein, falls diese nicht bei der Anmeldung selbst durch Anhaken oder Ankreuzen zu bestätigen sind. Zusätzliche Nachweise, welche nicht im DLRG Manager hinterlegbar sind, müssen per E-Mail an die Veranstaltungsverwaltung zugesandt werden. Hierzu gehören insbesondere die Einverständniserklärung bei minderjährigen Teilnehmenden sowie Nachweis über Hospitationen und Assistenzen.

Personen, die nicht Mitglied einer Gliederung des DLRG Bezirk Heilbronn sind, haben grundsätzlich die Nachweise innerhalb von vierundzwanzig Stunden per E-Mail an die Veranstaltungsverwaltung zu senden.

Die Veranstaltungsverwaltung und Leitung bzw. die Betreuenden oder Dozenten dürfen sich die in der Veranstaltungsbeschreibung geforderten Voraussetzungen (z.B. Rettungsfähigkeit eines Teilnehmenden) stichprobenhaft demonstrieren lassen, sollte die Art und Weise der Übungsausführung bzw. der Übungsbeschreibung während der Veranstaltung erhebliche Zweifel an der ordnungsgemäßen Erfüllung Anlass geben.

Die Veranstaltungsverwaltung und Leitung bzw. die Betreuenden oder Dozenten sind aus Haftungsgründen berechtigt, Teilnehmende von einzelnen Teilen oder der gesamten Veranstaltung auszuschließen, um Gefahr für Leib und Leben des Teilnehmenden abzuwenden oder wenn es Bedenken zur Sicherheit gibt, welche durch die betreffenden Teilnehmenden zu begründen sind (z.B. mangelnde Sicherheit beim Schwimmen während eines Schwimmbadbesuchs).

Wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt, sind nicht erfüllte Veranstaltungsteile auf dieser von der Veranstaltungsverwaltung oder Leitung bzw. den Betreuenden oder Dozenten zu streichen oder durch Zusätze kenntlich zu machen. In diesen Fällen erfolgt weder eine Erstattung der gesamten noch von Teilen der Teilnahmegebühren. Dies trifft auch zu, sollten Teilnehmende auf Grund von gesundheitlichen Einschränkungen bestimmte Teile der Theorie oder der Praxis nicht absolvieren können.
Soweit zur Erreichung einer bestimmten Qualifikation konkrete Inhalte bzw. Veranstaltungsumfänge vorgeschrieben sind, führen nicht wahrgenommene oder nicht erfüllte Veranstaltungsteile zu einer Versagung von Lizenzen oder deren Verlängerung.
Die Voraussetzung eines Mindest- oder Maximalalters kann geprüft werden. Dieses ist mittels amtlichen Lichtbildausweises nachzuweisen.

Die Veranstaltungsleitung kann im Einzelfall über die Anwendung einzelner Teilnahmevoraussetzungen entscheiden und Ausnahmen genehmigen. Eine solche Ausnahme ist vor der Anmeldung einzuholen und muss bei der Anmeldung im Feld „Frage an den Veranstalter“ angegeben werden.

 

3. Teilnahmegebühr

Für einige Veranstaltungen wird eine Teilnahmegebühr erhoben (siehe Veranstaltungsbeschreibung). Die Teilnahme an einer Veranstaltung ist an die fristgerechte und vollständige Zahlung, die zum Anmeldeschluss fällig wird, über die in der Anmeldung angegebene Zahlungsart, gebunden. Die Teilnahmegebühren für Nachprüfungen sind analog zu denen der gesamten Veranstaltung.

Durch eine aktive fristgerechte Ablehnung der Bestätigung einer Gliederung oder der Kostenübernahme einer Gliederung der DLRG widerruft diese Gliederung die Anmeldung kostenfrei.

Die Rechnungslegung erfolgt gemäß den Angaben in der Veranstaltungsbeschreibung.
Bei Verwendung der Zahlungsart SEPA-Lastschriftmandat erfolgt der Einzug der Teilnahmegebühren per Lastschrift vom Konto der Gliederung, die in der Anmeldung als kostenübernehmende Gliederung der DLRG angegeben wurde. Andere Kostenträger müssen ihre komplette Bankverbindung angeben.
Bei Verwendung der Zahlungsart „Überweisung“ ist fristgerecht und ohne Abzüge auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto unter Angabe des vorgegebenen Verwendungszwecks zu überweisen.

 

4. Zusage / Absage von Veranstaltungen

Anmeldungen werden im Rahmen der verfügbaren Plätze in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt, wobei Mitglieder der DLRG Bezirk Heilbronn, vorrangig berücksichtigt werden. Um diesen Vorrang sicherzustellen, kann die Rückstellung bereits angemeldeter anderer Personen bis zur Bestätigung der Teilnahme durch die Veranstaltungsverwaltung erfolgen.

Die Teilnehmenden erhalten eine E-Mail mit weiteren organisatorischen Hinweisen.
Überzählige Anmeldungen erhalten eine Absage mit dem Hinweis auf Aufnahme in eine Warteliste, soweit dieser Hinweis nicht bereits vorab erfolgt ist. Wird ein Veranstaltungsplatz frei, werden die Plätze in der Reihenfolge der Warteliste vergeben.

Fehlen nach den Vorgaben dieser Teilnahmebedingungen oder entsprechend der Veranstaltungsbeschreibung auch nur teilweise Bestätigungen, Teilnahmevoraussetzungen oder Teilnahmegebühren, kann dies zur Versagung der Teilnahme oder zur Absage seitens Veranstaltungsverwaltung führen. Eine Rückerstattung bezahlter oder Stornierung fälliger Teilnahmegebühren erfolgt nicht.

Wir behalten uns als Veranstalter vor, Veranstaltungen auch kurzfristig abzusagen, wenn zu geringe Teilnehmendenzahlen oder andere Umstände eine Durchführung nicht zulassen. In diesem Fall werden bereits bezahlte Teilnahmegebühren zurück überwiesen.

 

5. Leistungen

Die angegebenen Teilnahmegebühren beinhalten die in der Veranstaltungsbeschreibung aufgeführten Leistung.

Reisekosten können keine übernommen werden. Entsprechende Anfragen sind an die Gliederung des Mitgliedes zu richten.

 

6. Rücktritt

Abmeldungen vor dem Anmeldeschluss müssen über das Internet-Service-Center der DLRG erfolgen (Möglich über den Bereich meine Seminare oder meine Veranstaltungen). Spätere Abmeldungen müssen per E-Mail an die Veranstaltungsverwaltung vorgenommen werden.

Bei Rücktritt von einer Veranstaltung später als vier Wochen vor der Veranstaltung werden die vollen Teilnahmegebühren fällig.
Ist die Veranstaltung kostenfrei fällt eine Verwaltungsgebühr von 10 Euro an.

Nach Vorlage eines ärztlichen Attestes können die Teilnahmegebühren erlassen werden. In berechtigten Ausnahmefällen können die Teilnahmegebühren durch den Veranstalter im Einzelfallentscheid erlassen werden.

 

7. Verhaltensbedingte Kündigung

Wenn Teilnehmende gegen Gesetze verstoßen, sich vertragswidrig verhalten oder grobes Fehlverhalten vorliegt (z.B. Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz, Alkoholmissbrauch etc.) hat die Veranstaltungsverwaltung und Leitung die Möglichkeit diese von der Veranstaltung auszuschließen.
Dies gilt auch, wenn Teilnehmende das Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigen, gegen Weisungen der Veranstaltungsverwaltung oder Leitung bzw. der Betreuenden oder Dozenten verstoßen, oder eine Gefahr für sich selbst, andere Personen oder Sachwerte in grob fahrlässiger Weise und in nicht unerheblichem Umfang verursachen oder während der Veranstaltung verursacht haben.

Bei minderjährigen Teilnehmenden sind die Veranstaltungsverwaltung und Leitung berechtigt, nach Benachrichtigung der gesetzlichen Vertretung, auf deren Kosten die vorzeitige Abreise von der Veranstaltung zu veranlassen bzw. bei volljährigen Teilnehmenden den Vertrag zu kündigen.

Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühren erfolgt nicht. Über die Teilnahmegebühren hinausgehende Kosten gehen zulasten des Teilnehmenden.

 

8. Teilnahmebestätigung

Handelt es sich bei der Veranstaltung um eine Aus- oder Fortbildung zum Erwerb, zur Verlängerung bzw. Aufrechterhaltung oder zur Reaktivierung einer Qualifikation der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. oder der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft Landesverband Württemberg e.V., erhalten die Teilnehmenden nach erfolgreichem Abschluss der Veranstaltung eine Teilnahmebestätigung.

 

9. Mitbringen von Tieren

Das Mitbringen von Tieren (z. B. Haustieren) zu einer Veranstaltung ist nicht gestattet.
Die Veranstaltungsleitung kann im Einzelfall Ausnahmen genehmigen. Eine solche Ausnahme ist vor der Anmeldung einzuholen und muss bei der Anmeldung im Feld „Frage an den Veranstalter“ angegeben werden.

 

10. Foto- und Filmaufnahmen

Teilnehmende (bei Minderjährigen zusätzlich die gesetzliche Vertretung) erklären sich freiwillig mit der unentgeltlichen, zeitlich örtlich und inhaltlich unbeschränkten Anfertigung, Bearbeitung (Beschneidung oder sonstige Optimierungen entsprechend einer möglichen Verwendung) sowie Verwendung von Foto-, Video- und Tonaufnahmen einverstanden.
Dies umfasst insbesondere die Veröffentlichung

  • auf den Internetseiten der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. und seinen Untergliederung mit sowie ohne eigene Rechtspersönlichkeit, insbesondere die Gliederungen des DLRG Landesverband Württemberg e.V. und Landesverband Baden e.V.,
  • in den sozialen Netzwerken (z. B. Instagram), in Briefen und in Presseberichten,
  • in Spendebriefen, Online-Spendeaktionen und werblichen Anzeigen,

Es ist bekannt, dass durch die Veröffentlichung unter Umständen Rückschlüsse auf besondere Kategorien personenbezogener Daten möglich sind. Hierzu zählen insbesondere die ethnische Herkunft, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen und gesundheitliche Daten. Die Einwilligung erstreckt sich ausdrücklich auch auf diese Verarbeitung.
Zudem ist bekannt, dass Inhalte im Internet weltweit abrufbar sind und auch durch Dritte weiterverbreitet oder gespeichert werden können. Dies gilt insbesondere für soziale Netzwerke mit Sitz außerhalb der Europäischen Union.

Bitte melden Sie einen Widerspruch gegen diese Einwilligung mindestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail der Veranstaltungsverwaltung, um während der Veranstaltung bereits auf diesen achten zu können.

Die Einwilligung erfolgt freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft mit Verweis auf die betreffende Veranstaltung widerrufen werden. Der Widerruf kann per E-Mail an die Veranstaltungsverwaltung gerichtet werden. Im Falle eines Widerrufs werden die entsprechenden Inhalte, soweit möglich und zumutbar, entfernt. Bereits im Internet veröffentlichte Aufnahmen können jedoch unter Umständen nicht vollständig gelöscht werden.

 

11. Schlussbestimmungen

Detaillierte Teilnahmebedingungen und Voraussetzungen sind im Internet-Service-Center bei der jeweiligen Veranstaltung zu entnehmen.
Andere Bestimmungen als die hier abgedruckten gelten nicht, es sei denn, diese wurden schriftlich vereinbart.
Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein oder werden, tritt an ihre Stelle diejenige wirksame Bestimmung, die der von den Parteien gewollten am nächsten kommt.

Teilnahmebedingungen

Geltend für Anmeldungen bis einschließlich 14.10.2026

 

1. Anmeldung

DLRG Bezirk Heilbronn

Die Anmeldung ist eine verbindliche Zusage der Teilnahme für den angegebenen Lehrgang. Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet.
Die Anmeldung zu dem entsprechenden Lehrgang erfolgt ausschließlich über die Internetseite. Die Gliederungen erhalten eine Aufforderung zur Bestätigung der Anmeldung. Ist eine Gliederung mit der Anmeldung nicht einverstanden, hat sie die Möglichkeit die Anmeldung in ihrem Namen zu widerrufen.

2. Teilnahmevoraussetzungen

Die Teilnahme an einem Lehrgang ist an die Erfüllung der in der Lehrgangsbeschreibung (im Internet!) genannten Voraussetzungen gebunden. Die Nachweise darüber müssen zusammen mit der Anmeldung in Kopie vorgelegt werden, sofern diese nicht im DLRG Manager gepflegt sind.
Die Lehrgangsleitung bzw. die Dozenten dürfen sich die in der Lehrgangsausschreibung geforderten Voraussetzungen - wie zum Beispiel die Rettungsfähigkeit eines Teilnehmenden - stichprobenhaft demonstrieren lassen, sollte die Art und Weise der Übungsausführung bzw. der Übungsbeschreibung während des Lehrgangs erhebliche Zweifel an der ordnungsgemäßen Erfüllung Anlass geben. Sollte sich ein Teilnehmender einer Demonstration verweigern oder erfüllt ein Teilnehmender nicht die geforderten Übung, so sind die Lehrgangsleitung oder die Dozenten aus Haftungsgründen berechtigt, Teilnehmende von einzelnen Übungen oder dem gesamten Lehrgang auszuschließen, um Gefahr für Leib und Leben des Teilnehmenden abzuwenden. Nicht erfüllte Lehrgangsteile sind auf der Teilnahmebescheinigung von der Lehrgangsleitung zu streichen oder durch Zusätze kenntlich zu machen. In diesen Fällen erfolgt weder eine Erstattung der gesamten noch von Teilen der Lehrgangsgebühr. Dies trifft auch zu, sollte ein Teilnehmender auf Grund von gesundheitlichen Einschränkungen bestimmte Teile der Theorie oder der Praxis nicht absolvieren können. Soweit zur Erreichung einer bestimmten Qualifikation konkrete Inhalte bzw. Seminarumfänge vorgeschrieben sind, führen nicht wahrgenommene oder nicht erfüllte Lehrgangsteile zu einer Versagung von Lizenzen oder deren Verlängerung.

3. Teilnahmegebühr

Für Lehrgänge und Nachprüfungen wird eine Teilnahmegebühr erhoben. Die Teilnahmegebühr wird mit der Anmeldung fällig. Die Teilnahmegebühren für Nachprüfungen sind analog zu den bei Lehrgängen.
Die Rechnungslegung erfolgt gemäß der Angaben in der Seminarbeschreibung.

4. Zusage / Absage von Lehrgängen

Anmeldungen werden, sobald die Nachweise über die Erfüllung der Voraussetzungen vollständig vorliegen, im Rahmen der verfügbaren Plätze in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Mit Anmeldeschluss erhält jeder Teilnehmende eine Einladung mit weiteren organisatorischen Hinweisen. Überzählige Anmeldungen erhalten eine Absage mit dem Hinweis auf Aufnahme in eine Warteliste. Wird ein Lehrgangsplatz frei, werden die Plätze in der Reihenfolge der Warteliste vergeben.
Der DLRG Bezirk Heilbronn behält sich vor, Veranstaltungen auch kurzfristig abzusagen, wenn zu geringe Teilnehmerzahlen oder andere Umstände eine Durchführung nicht zulassen. In diesem Fall werden bereits bezahlte Gebühren zurück überwiesen.

5. Leistungen

Die angegebenen Gebühren beinhalten die in der Lehrgangsbeschreibung aufgeführten Leistungen. Reisekosten können keine übernommen werden. Entsprechende Anfragen sind an die Gliederung des Mitgliedes zu richten.

6. Rücktritt

Abmeldungen müssen grundsätzlich schriftlich vorgenommen werden. Bei Rücktritt von einem Lehrgang später als drei Wochen vor der Veranstaltung werden die vollen Teilnahmegebühren fällig.
Nach Vorlage eines ärztlichen Attestes können die Teilnahmegebühren erlassen werden.

7. Verhaltensbedingte Kündigung

Wenn Teilnehmende gegen Gesetze verstoßen, sich vertragswidrig verhalten oder grobes Fehlverhalten vorliegt (z.B. Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz, Alkoholmissbrauch etc.) hat die vom DLRG Bezirk Heilbronn eingesetzte Lehrgangsleitung die Möglichkeit diese vom Lehrgang auszuschließen. Dies gilt auch, wenn Teilnehmende das Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigen oder gegen Weisungen der Lehrgangsleitung verstoßen.
Bei minderjährigen Teilnehmenden ist die Lehrgangsleitung berechtigt, nach Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten, auf deren Kosten die vorzeitige Abreise vom Lehrgang zu veranlassen bzw. bei volljährigen Teilnehmenden den Vertrag zu kündigen. Eine Rückerstattung der Lehrgangsgebühren erfolgt nicht. Über die Lehrgangsgebühren hinausgehende Kosten gehen zulasten des Teilnehmenden.

8. Teilnahmebestätigung

Jeder Teilnehmende erhält nach Abschluss eines Lehrganges eine Teilnahmebestätigung.

9. Schlussbestimmungen

Detailierte Teilnahmebedingungen und Voraussetzungen sind im Internet beim jeweiligen Lehrgang zu entnehmen.
Andere Bestimmungen als die hier abgedruckten gelten nicht, es sei denn, diese wurden schriftlich vereinbart.
Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein oder werden, tritt an ihre Stelle diejenige wirksame Bestimmung, die der von den Parteien gewollten am nächsten kommt.

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